Mammographie

Mammographie-Verrechnung

Verrechnung

Durch die Änderungen, die sich durch das Brustkrebsfrüherkennungsprogramm ergeben haben, gibt es drei Möglichkeiten, eine Mammographie-Untersuchung durchführen zu lassen.

  • Sie haben eine Brustkrebsfrüherkennungseinladung (automatische postalische Zustellung alle 2 Jahre, wenn Sie zwischen 45 und 69 Jahre alt sind). Patientinnen ab 40 Jahren und bis 75 Jahren können sich bei der Infohotline dieses Programms melden, und sie erhalten ebenfalls kostenlos eine Einladung zugeschickt. In diesem Fall ist die Untersuchung bei jeder Krankenkasse für Sie kostenlos durchführbar. Sie zahlen keinen Selbstbehalt. Näheres unter: www.frueh-erkennen.at
  • Sie haben eine Zuweisung Ihres Arztes. Bitte beachten Sie aber, dass die Untersuchung nur dann von Ihrer Krankenkasse bezahlt wird, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (tastbarer Knoten, Brustkrebs bereits bei Ihnen oder in  der Familie, etc.). Ihr behandelnder Arzt ist darüber informiert. Patienten der Gebietskrankenkassen zahlen in diesem Fall keinen Selbstbehalt. Die meisten anderen Kassen (“kleine Kassen”) verrechnen bis zu 20% Selbstbehalt.
  • Falls keine der beiden Möglichkeiten auf Sie zutrifft, können Sie die Mammographie auch privat durchführen lassen.